Vereinsgewässer
(nur für Mitglieder)
Wohra
und Sandfang |
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Die komplette
Wohra ist nur an Sonn- und Feiertagen frei.
Erlaubt ist eine Handangel mit künstlichem Köder.
Klein
- Anfang Ohm - Ohmteich |
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Ohm
bis Streckenende |
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Mühlgraben |
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Niederwälder
See I und II
Erlensse - Naturschutzsee
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Wichtig:
Fangbestimmungen:
- Täglich
dürfen nicht mehr als 3 Forellen, 2 Raubfische: Hecht oder
Zander,
1 Karpfen, 2 Schleien und 5 Weißfische aus dem Gewässer
entnommen werden.
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Der Wels hat kein Mindestmaß und muss entnommen werden..
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Neue Gesetzgebung: Schonzeit für den Aal vom 01.10.
01.03. Entnahmemaß: 50 cm.
Am
Tage von Angelveranstaltungen sind alle Gewässer gesperrt,
außer nach dem Nachtangeln.
Die gesetzlichen Schonzeiten sind zu beachten. Es gelten die Richtlinien
des
Hessischen Fischereigesetzes (siehe auch Punkt 4, Fangbestimmungen).
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