FAQ

Für Anfragen, Anregungen und Kritik, die uns über unsere Web-Seite erreichen, sind wir jederzeit dankbar!
Neben der Möglichkeit, diese in unser Forum zu schreiben, haben wir hier ab jetzt einen Fragen- und Antwortbereich eingerichtet, über den Sie vielleicht die Antwort auf Ihre Frage zu unserem Verein schneller finden können.

Frage: Wie kann ich Mitglied werden?
Antwort: Um Mitglied im Fischereiverein zu werden sind folgende Unterlagen zwingend erforderlich:

  • Sportfischerprüfung (oder ein dem hessischen Fischereigesetz gleichgestellter Prüfungsnachweis)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang zur Sportfischerprüfung
  • Jahresfischereischein

Darüber hinaus behält es sich der Fischereiverein Kirchhain vor, von jedem neuen Mitglied innerhalb von drei Monaten die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses zu verlangen.

Sonstige Informationen:

  • Die ersten 2 Jahre der Mitgliedschaft gelten als Probezeit. Danach wird durch den Vorstand über die Vollmitgliedschaft entschieden.
  • Die Teilnahme am Lastschriftverfahren der Vereinsforderungen (Jahresbeitrag, Obolus bei nicht geleistetem Arbeitsdienst) ist ein MUSS.
  • Die Teilnahme an den Vereinsaktivitäten ist erwünscht.
  • Sollte die Mitgliedschaft seitens des Antragstellers während der Probezeit gekündigt werden oder die Aufnahme durch den Vorstand nicht entsprochen werden, so behält sich der Fischereiverein Kirchhain vor, 50,00 € der Aufnahmegebühr für den administrativen Verwaltungsaufwand einzubehalten. Eine Erstattung des Jahresbeitrages ist ausgeschlossen.
  • Einmalige Aufnahmegebühr 290 € - Jahresbeitrag 125 €

Zum Aufnahmeantrag

 
Frage: Wo kann ich als Gastangler fischen?
Antwort: Infos zum Gastangelen finden Sie auf unserer Seite Gastangeln.
 
Frage: Darf man als Gastkartenangler mit einem Bellyboat, auf dem Baggersee fischen?
Antwort: Nein! Das Angeln mit einem Bellyboat ist nicht erlaubt.
 
Frage: Ist das Eisangeln erlaubt?
Antwort: Nein! Das Eisangeln ist nicht erlaubt.
 
Frage: Ist das Angeln vom Boot erlaubt?
Antwort: Nein! Das Angeln ist nur von den Außenufern erlaubt.