Gewässerordnung/Bestimmungen des FV Kirchhain für Gastangler

Allgemeines:

  • Gastangler sind an unseren Gewässern herzlich willkommen. Um die Attraktivität unserer Gewässer zu steigern und die Fangergebnisse zu optimieren, führen wir im Rahmen einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung umfangreiche Besatzmaßnamen durch.
  • Für eine gesunde Entwicklung unserer Fischbestände bitten wir neben der waidgerechten Ausführung der Fischerei um einen schonenden Umgang mit untermaßigen Tieren. Vorsichtiges Hakenlösen und behutsames Zurücksetzen mit nassen Händen verhindert meist das langsame Verenden von gefangenen Jungfischen!
  • Die strikte Einhaltung der Gewässerordnung ist im Zuge der umfangreichen Hegemaßnamen zwingend erforderlich. Verstöße gegen bestehende Bestimmungen werden nicht toleriert.
  • Neben den amtlichen Kontrollen durch die Polizeiorgane wird die Überwachung der Gewässerordnung/Bestimmungen und Fischereigesetze von bestellten Fischereiauf-sehern durchgeführt. Den Anordnungen dieser Personen ist unbedingt Folge zu leisten. Des Weiteren sind die Mitglieder des Fischereivereins berechtigt die Fischereierlaubnis-scheine von Gastanglern zu kontrollieren. Die Kontrollberechtigung beschränkt sich auf die Feststellung der Personalien und deren Weitergabe an den Vorstand bzw. an die Gewässeraufsicht.
  • Jeder Gastangler hat die Pflicht das Gewässer und Gelände sauber zu verlassen. Alle getöteten und nicht zu verwertenden Fische sowie die Innereien von Fischen dürfen nicht am Ufer oder im Wasser entsorgt werden.
  • Der Erlaubnisschein (Gastkarte) zum Fischfang ist persönlich und nicht übertragbar.

Fangbestimmungen:

  • Der Fischfang darf mit zwei Handangeln ausgeübt werden, darunter darf nur eine Raubfischangel sein.
  • Täglich dürfen nicht mehr als 3 Salmoniden, 2 Raubfische: Hecht oder Zander, 1 Karpfen, 2 Schleien und 5 Weißfische aus dem Gewässer entnommen werden.

Es gelten die Bestimmungen des hessischen Fischereigesetzes. Schonzeiten und Entnahmemaße sind unbedingt zu beachten.

Verbote:

  • Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist verboten!
  • Das Angeln auf dem Gelände des Surfvereins ist nicht erlaubt!
  • Das Angeln vom Boot aus ist nicht erlaubt!
  • Das Angeln auf der Insel im Kiesbaggersee Niederwald I ist nicht erlaubt!
  • Zelten, Übernachten, Campieren ist nicht erlaubt!
  • Das Angeln mit einem Bellyboat ist nicht erlaubt!
  • Das Eisangeln ist nicht erlaubt!


Hinweise:

  • Das Angeln vom Vereinsgelände ist nur Mitgliedern erlaubt.
  • Das Angeln am Kiesbaggersee Niederwald I ist nur von den Außenufern erlaubt
  • Bitte Parkregelungen beachten.
  • Bei der Ausübung der Fischwaid sind mitzuführen und bei Kontrollen durch die Fischereiaufseher sowie der kontrollberechtigten Personen vorzulegen: gültiger Jahresfischereischein, gültige Fischereierlaubnis des Fischereivereins Kirchhain, Hakenlöser, Metermaß, Messer, Unterfangkescher

Eine Jahreskarte (Kombikarte) kostet 200,-- € und berechtigt zum Angeln an der Gastanglerstrecke der Ohm und am Kiesbaggersee Niederwald I.
Die Ausgabe erfolgt ab Januar eines jeden Jahres. Nähere Infos hierzu sind bei der Geschäftsstelle des Fischereivereins Kirchhain, Obergasse 24a, 35274 Kirchhain, Tel.: 06422/922261, erhältlich.

Bei folgenden Ausgabestellen sind Tages-, Wochen- und Monatskarten ganzjährig erhältlich:

  • Tankstelle Rabeneck, Frankfurter Str. 9 35274 Kirchhain
  • Online unter www.hejfish.com

Tagesgastkarte: 13 € *
Wochengastkarte (7 Tage gültig ab Ausstellungsdatum): 40 €*
*Auf die Karte bzw. Fangstatistik wird 1 € Pfand erhoben. Bei Rückgabe der Fangstatistik in der Ausgabestelle wird dieser erstattet. AUSSER ONLINE.

Aktuelle Informationen finden Sie im Schaukasten am Vereinsgrundstück Kiesbaggersee Niederwald I und im Internet unter www.fv-kirchhain.de

Um im Rahmen der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung geeignete Besatzmaßnamen durchführen zu können ist es unbedingt erforderlich, dass die Fangstatistiken abgegeben und ausgewertet werden.
Bitte geben Sie die Fangstatistik bei der Ausgabenstelle ab, wo Sie die Karte erworben haben. (Das Pfandgeld kann aus organisatorischen Gründen nur dort erstattet werden.)
Bei Nichtabgabe der Fangstatistik kann eine Neuausgabe von Gastkarten verweigert werden (Durchschläge der ausgegebenen Erlaubnisscheine werden mit den zurückgegebenen Fangstatistiken abgeglichen).