Besuchen Sie unsere reichhaltig besetzten Gewässer zwischen Marburg und Stadtallendorf

BITTE BEACHTEN SIE UNBEDINGT DIE GEWÄSSERORDNUNG/FANGBESTIMMUNGEN FÜR GASTANGLER!!

Diese finden Sie hier.

Grundsätzliche Hinweise an Gastangler

  • Gastangler sind an unseren Gewässern herzlich willkommen. Um die Attraktivität unserer Gewässer zu steigern und die Fangergebnisse zu optimieren, führen wir im Rahmen einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung umfangreiche Besatzmaßnamen durch.
  • Für eine gesunde Entwicklung unserer Fischbestände bitten wir neben der waidgerechten Ausführung der Fischerei um einen schonenden Umgang mit untermaßigen Tieren. Vorsichtiges Hakenlösen und behutsames Zurücksetzen mit nassen Händen verhindert meist das langsame Verenden von gefangenen Jungfischen!
  • Die strikte Einhaltung der Vereinsbestimmungen ist im Zuge der umfangreichen Hegemaßnamen zwingend erforderlich. Verstöße gegen bestehende Bestimmungen werden nicht toleriert.
  • Aus gegebenem Anlass weisen wir noch einmal darauf hin:
    Die Angelzeit ist von morgens 5.00 Uhr bis abends 24.00 Uhr. Kein Nachtangeln. Dies gilt auch für Jahresgastkarteninhaber.
    Zelten, Übernachten, Campieren ist nicht erlaubt.
  • Die Mitglieder des Fischereivereins sind berechtigt die Fischereierlaubnisscheine von Gastanglern zu kontrollieren. Die Kontrollberechtigung beschränkt sich auf die Feststellung der Personalien und deren Weitergabe an den Vorstand bzw. an die Gewässeraufsicht.

Fangbestimmungen:

  • Täglich dürfen nicht mehr als 3 Salmoniden, 2 Raubfische: Hecht oder Zander,
    1 Karpfen, 2 Schleien und 5 Weißfische aus dem Gewässer entnommen werden.
  • Der Wels hat kein Mindestmaß und muss entnommen werden.
  • Neue Gesetzgebung: Schonzeit für den Aal vom 01.10. – 01.03. Entnahmemaß: 50 cm.
Kiesbaggersee Niederwald I Luftbild

Unser großer, sehr verkehrsgünstig gelegener, Baggersee ist ein Eldorado für Forellen-, Hecht-, Wels- und Karpfenangler!
Auch Schleien und vor allem gute Aale zählen zu den häufigsten Fängen.
Ganzjährige Besatzmaßnahmen bürgen für gute Fangergebnisse.
Achtung Hechtangler: Bitte immer mit schwerem Gerät ans Wasser gehen, da nur so auch Chancen auf die nicht selten zu fassenden Welse genutzt werden können.

Hinweise:

  • Das Angeln vom Vereinsgelände ist nur MITGLIEDERN erlaubt.
  • Das Angeln am Niederwäldersee ist bis 24.00 Uhr erlaubt.
  • Angelbeginn ab 5.00 Uhr
  • Bitte Parkreglungen beachten.
  • Angeln vom Surfvereinsgelände ist nicht erlaubt.
Wassertiefen: zwischen 2 und 14m
Anfahrt: B 62 Abfahrt Niederwald

 

Ohm Luftbild

Die Ohm ist für jede Überraschung gut! Große Aale, Hechte + Zander gehören zum Standard.
Bachforellen, Karpfen und Schleie zählen zu den gängigsten Fängen.
Auch dieser Gewässerabschnitt wird mehrfach im Jahr vor allem mit Hecht und Forelle besetzt.

Die Gaststrecke befindet sich zwischen der Straßenbrücke Kirchhain/Amöneburg und reicht bis 50 Meter oberhalb des Sportplatzes Großseelheim (Brücke Richtung Niederwald) und darf nur linksseitig (in Fließrichtung gesehen) beangelt werden.

Hinweise:

Wassertiefen: je nach Wasserstand unterschiedlich zwischen 0,3 und 2 m
Anfahrt: z.B. B 62, Abfahrt Kirchhain/Amöneburg, dann links durch den Kreisel bis hoch zur Straßenbrücke kurz vorm Ortseingang Kirchhain

Das Angeln an den Gastgewässern ist zwischen 5:00 und 24:00 Uhr erlaubt
Nachtangeln ist verboten!

Es gelten die Bestimmungen des hessischen Fischereigesetzes.
Schonzeiten und Mindestmaße sind unbedingt zu beachten.

Eine Jahreskarte kostet 200,-- € und berechtigt zum Angeln an beiden o.g. Gastgewässern (Kombikarte).
Die Ausgabe erfolgt ab April eines jeden Jahres. Nähere Infos hierzu sind bei der Geschäftstelle des Vereins,
Obergasse 21, 35274 Kirchhain, Tel.: 06422/92 22 61, erhältlich.

Der Fischereiverein Kirchhain wünscht allen Gastanglern
„Petri Heil“ + viel Erfolg!

Bei folgenden Ausgabestellen sind Gastkarten ganzjährig erhältlich:

Tagesgastkarte: 12 € *
Wochengastkarte (7 Tage gültig ab Ausstellungsdatum): 37 €*
Monatsgastkarte (30 Tage gültig ab Ausstellungsdatum): 72 €*
*Auf die Karte bzw. Fangstatistik wird 1 € Pfand erhoben. Bei Rückgabe der Fangstatistik in der Ausgabestelle wird dieser erstattet (AUSSER ONLINE).

Antragsformular für die Ausstellung einer Jahresgastkarte

Wann dürfen Kinder & Jugendliche angeln (Hessen)?
Fischereischein für Kinder und Jugendliche sowie ausländische Gastangler.
Anerkennung des Fischereischeins bei Umzug in ein anderes Bundesland
Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen.

Bedingungen für ausländische Gäste
Ausländer ohne Wohnsitz im Inland können den hessischen Fischereischein ohne Prüfung erhalten, wenn sie beispielsweise im Besitz eines ausländischen Fischereischeins sind.
Wer aus Ländern kommt, in denen es keinen Fischereischein gibt, muss nachweißen, dass er dort der Fischerei nachgeht und sachkundig ist.
Dies kann notfalls durch eine eidesstattliche Erklärung geschehen.
Natürlich können Ausländer, unabhängig von ihrem Wohnsitz, auch die Fischerprüfung ablegen und anschließend den hessischen Fischereischein erhalten.

Fischereiausübung durch Kinder und Jugendliche
Der Jugendfischereischein kann von 10 bis 16 Jahren ohne vorherige Prüfung erworben werden.
Er erlaubt das Angeln nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Der reguläre Fischereischein kann ab 14 Jahren gegen Nachweis der bestandenen Fischerprüfung erworben werden.

Anerkennung von Fischereischeinen anderer Bundesländer
Bei einem Zuzug nach Hessen wird ein in einem anderen Bundesland erworbener Fischereischein nach Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben und verlängert.
Staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfungen anderer Bundesländer sind der hessischen Fischerprüfung gleichgestellt.

Gültigkeitsdauer Fischereischein
1, 5 und 10 Jahre

(Quelle: VDSF-Jugend, Jugendleiterinfos)

Arbeitsdienste zur Info
Zu den Arbeitsdiensten ist die Arbeitsdienstkarte mitzubringen. Nur die auf der Bescheinigung eingetragenen Arbeitsdienste werden anerkannt.