Besuchen
Sie unsere reichhaltig besetzten Gewässer zwischen Marburg
und Stadtallendorf
BITTE
BEACHTEN SIE UNBEDINGT DIE GEWÄSSERORDNUNG/FANGBESTIMMUNGEN
FÜR GASTANGLER!!
Diese finden
Sie hier.
Grundsätzliche
Hinweise an Gastangler
- Gastangler
sind an unseren Gewässern herzlich willkommen. Um die Attraktivität
unserer Gewässer zu steigern und die Fangergebnisse zu optimieren,
führen wir im Rahmen einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung
umfangreiche Besatzmaßnamen durch.
- Für
eine gesunde Entwicklung unserer Fischbestände bitten wir
neben der waidgerechten Ausführung der Fischerei um einen
schonenden Umgang mit untermaßigen Tieren. Vorsichtiges
Hakenlösen und behutsames Zurücksetzen mit nassen Händen
verhindert meist das langsame Verenden von gefangenen Jungfischen!
- Die strikte
Einhaltung der Vereinsbestimmungen ist im Zuge der umfangreichen
Hegemaßnamen zwingend erforderlich. Verstöße
gegen bestehende Bestimmungen werden nicht toleriert.
- Aus gegebenem
Anlass weisen wir noch einmal darauf hin:
Die Angelzeit ist von morgens 5.00 Uhr bis abends 24.00 Uhr.
Kein Nachtangeln. Dies gilt auch für Jahresgastkarteninhaber.
Zelten, Übernachten, Campieren ist nicht erlaubt.
- Die Mitglieder
des Fischereivereins sind berechtigt die Fischereierlaubnisscheine
von Gastanglern zu kontrollieren. Die Kontrollberechtigung beschränkt
sich auf die Feststellung der Personalien und deren Weitergabe
an den Vorstand bzw. an die Gewässeraufsicht.
Fangbestimmungen:
- Täglich
dürfen nicht mehr als 3 Salmoniden, 2 Raubfische: Hecht oder
Zander,
1 Karpfen, 2 Schleien und 5 Weißfische aus dem Gewässer
entnommen werden.
-
Der Wels hat kein Mindestmaß und muss entnommen werden.
-
Neue Gesetzgebung: Schonzeit für den Aal vom 01.10.
01.03. Entnahmemaß: 50 cm.
Kiesbaggersee
Niederwald I |
|
Unser
großer, sehr verkehrsgünstig gelegener, Baggersee
ist ein Eldorado für Forellen-, Hecht-, Wels- und
Karpfenangler!
Auch Schleien und vor allem gute Aale zählen
zu den häufigsten Fängen.
Ganzjährige Besatzmaßnahmen bürgen für gute
Fangergebnisse.
Achtung Hechtangler: Bitte immer mit schwerem
Gerät ans Wasser gehen, da nur so auch Chancen auf die nicht
selten zu fassenden Welse genutzt werden können.
Hinweise:
- Das
Angeln vom Vereinsgelände ist nur MITGLIEDERN erlaubt.
- Das
Angeln am Niederwäldersee ist bis 24.00 Uhr erlaubt.
- Angelbeginn
ab 5.00 Uhr
- Bitte
Parkreglungen beachten.
- Angeln
vom Surfvereinsgelände ist nicht erlaubt.
Wassertiefen: |
zwischen
2 und 14m |
Anfahrt: |
B
62 Abfahrt Niederwald |
Ohm |
|
Die
Ohm ist für jede Überraschung gut! Große Aale,
Hechte + Zander gehören zum Standard.
Bachforellen, Karpfen und Schleie zählen zu den gängigsten
Fängen.
Auch dieser Gewässerabschnitt wird mehrfach im Jahr vor
allem mit Hecht und Forelle besetzt.
Die
Gaststrecke befindet sich zwischen der Straßenbrücke
Kirchhain/Amöneburg und reicht bis 50 Meter oberhalb
des Sportplatzes Großseelheim (Brücke Richtung Niederwald)
und darf nur linksseitig (in Fließrichtung gesehen) beangelt
werden.
Hinweise:
Wassertiefen: |
je nach Wasserstand unterschiedlich zwischen 0,3 und 2 m |
Anfahrt: |
z.B.
B 62, Abfahrt Kirchhain/Amöneburg, dann links durch den
Kreisel bis
hoch zur Straßenbrücke kurz vorm Ortseingang Kirchhain |
Das
Angeln an den Gastgewässern ist zwischen 5:00 und 24:00 Uhr
erlaubt
Nachtangeln ist verboten!
Es gelten die Bestimmungen des hessischen Fischereigesetzes.
Schonzeiten und Mindestmaße sind unbedingt zu beachten.
Eine
Jahreskarte kostet 200,-- € und berechtigt zum Angeln an beiden
o.g. Gastgewässern (Kombikarte).
Die Ausgabe erfolgt ab April eines jeden Jahres. Nähere Infos
hierzu sind bei der Geschäftstelle des Vereins,
Obergasse
21, 35274 Kirchhain, Tel.: 06422/92 22 61, erhältlich.
Der
Fischereiverein Kirchhain wünscht allen Gastanglern
Petri Heil + viel Erfolg!
Bei
folgenden Ausgabestellen sind Gastkarten ganzjährig erhältlich:
Tagesgastkarte:
12 € *
Wochengastkarte (7 Tage gültig ab Ausstellungsdatum): 37 €*
Monatsgastkarte (30 Tage gültig ab Ausstellungsdatum): 72 €*
*Auf die Karte bzw. Fangstatistik wird 1 € Pfand erhoben. Bei
Rückgabe der Fangstatistik in der Ausgabestelle wird dieser
erstattet (AUSSER ONLINE).
Antragsformular
für die Ausstellung einer Jahresgastkarte
Wann dürfen
Kinder & Jugendliche angeln (Hessen)?
Fischereischein
für Kinder und Jugendliche sowie ausländische Gastangler.
Anerkennung des Fischereischeins bei Umzug in ein anderes Bundesland
Gültigkeitsdauer von Fischereischeinen.
Bedingungen
für ausländische Gäste
Ausländer
ohne Wohnsitz im Inland können den hessischen Fischereischein
ohne Prüfung erhalten, wenn sie beispielsweise im Besitz eines
ausländischen Fischereischeins sind.
Wer aus
Ländern kommt, in denen es keinen Fischereischein gibt, muss
nachweißen, dass er dort der Fischerei nachgeht und sachkundig
ist.
Dies kann notfalls durch eine eidesstattliche Erklärung geschehen.
Natürlich
können Ausländer, unabhängig von ihrem Wohnsitz,
auch die Fischerprüfung ablegen und anschließend den
hessischen Fischereischein erhalten.
Fischereiausübung
durch Kinder und Jugendliche
Der
Jugendfischereischein kann von 10 bis 16 Jahren ohne vorherige Prüfung
erworben werden.
Er erlaubt
das Angeln nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.
Der reguläre
Fischereischein kann ab 14 Jahren gegen Nachweis der bestandenen
Fischerprüfung erworben werden.
Anerkennung
von Fischereischeinen anderer Bundesländer
Bei
einem Zuzug nach Hessen wird ein in einem anderen Bundesland erworbener
Fischereischein nach Ablauf seiner Gültigkeit umgeschrieben
und verlängert.
Staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfungen anderer
Bundesländer sind der hessischen Fischerprüfung gleichgestellt.
Gültigkeitsdauer
Fischereischein
1, 5 und 10 Jahre
(Quelle: VDSF-Jugend,
Jugendleiterinfos)
Arbeitsdienste
zur Info
Zu den Arbeitsdiensten ist die Arbeitsdienstkarte mitzubringen.
Nur die auf der Bescheinigung eingetragenen Arbeitsdienste werden
anerkannt.
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