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Gewässerordnung/Bestimmungen
des FV Kirchhain für Gastangler
Allgemeines:
- Gastangler
sind an unseren Gewässern herzlich willkommen. Um die Attraktivität
unserer Gewässer zu steigern und die Fangergebnisse zu optimieren,
führen wir im Rahmen einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung
umfangreiche Besatzmaßnamen durch.
- Für
eine gesunde Entwicklung unserer Fischbestände bitten wir neben
der waidgerechten Ausführung der Fischerei um einen schonenden
Umgang mit untermaßigen Tieren. Vorsichtiges Hakenlösen und behutsames
Zurücksetzen mit nassen Händen verhindert meist das langsame Verenden
von gefangenen Jungfischen!
- Die
strikte Einhaltung der Gewässerordnung ist im Zuge der umfangreichen
Hegemaßnamen zwingend erforderlich. Verstöße gegen bestehende
Bestimmungen werden nicht toleriert.
- Neben
den amtlichen Kontrollen durch die Polizeiorgane wird die Überwachung
der Gewässerordnung/Bestimmungen und Fischereigesetze von bestellten
Fischereiauf-sehern durchgeführt. Den Anordnungen dieser Personen
ist unbedingt Folge zu leisten. Des Weiteren sind die Mitglieder
des Fischereivereins berechtigt die Fischereierlaubnis-scheine
von Gastanglern zu kontrollieren. Die Kontrollberechtigung beschränkt
sich auf die Feststellung der Personalien und deren Weitergabe
an den Vorstand bzw. an die Gewässeraufsicht.
- Jeder
Gastangler hat die Pflicht das Gewässer und Gelände sauber zu
verlassen. Alle getöteten und nicht zu verwertenden Fische sowie
die Innereien von Fischen dürfen nicht am Ufer oder
im Wasser entsorgt werden.
- Der
Erlaubnisschein (Gastkarte) zum Fischfang ist persönlich und nicht
übertragbar.
Fangbestimmungen:
- Der
Fischfang darf mit zwei Handangeln ausgeübt werden, darunter darf
nur eine Raubfischangel sein.
- Täglich
dürfen nicht mehr als 3 Salmoniden, 2 Raubfische: Hecht oder Zander,
1
Karpfen, 2 Schleien und 5 Weißfische aus dem Gewässer entnommen
werden.
Es
gelten die Bestimmungen des hessischen Fischereigesetzes. Schonzeiten
und Entnahmemaße sind unbedingt zu beachten.
Verbote:
- Das
Angeln mit lebendem Köderfisch ist verboten!
- Das
Angeln auf dem Gelände des Surfvereins ist nicht erlaubt!
- Das
Angeln vom Boot aus ist nicht erlaubt!
- Das
Angeln auf der Insel im Kiesbaggersee Niederwald I ist nicht erlaubt!
- Zelten,
Übernachten, Campieren ist nicht erlaubt!
- Das
Angeln mit einem Bellyboat ist nicht erlaubt!
- Das
Eisangeln ist nicht erlaubt!
Hinweise:
- Das
Angeln vom Vereinsgelände ist nur Mitgliedern erlaubt.
- Das
Angeln am Kiesbaggersee Niederwald I ist nur von den Außenufern
erlaubt
- Bitte
Parkregelungen beachten.
- Bei
der Ausübung der Fischwaid sind mitzuführen und bei Kontrollen
durch die Fischereiaufseher sowie der kontrollberechtigten Personen
vorzulegen: gültiger Jahresfischereischein, gültige Fischereierlaubnis
des Fischereivereins Kirchhain, Hakenlöser, Metermaß, Messer,
Unterfangkescher
Eine
Jahreskarte (Kombikarte) kostet 200,-- € und berechtigt zum Angeln
an der Gastanglerstrecke der Ohm und am Kiesbaggersee Niederwald
I.
Die
Ausgabe erfolgt ab Januar eines jeden Jahres. Nähere Infos hierzu
sind bei der Geschäftsstelle des Fischereivereins Kirchhain, Obergasse
24a, 35274 Kirchhain, Tel.: 06422/922261, erhältlich.
Bei
folgenden Ausgabestellen sind Tages-, Wochen- und Monatskarten ganzjährig
erhältlich:
- Tankstelle
Rabeneck, Frankfurter Str. 9 35274 Kirchhain
- Online
unter www.hejfish.com
Tagesgastkarte:
13 € *
Wochengastkarte (7 Tage gültig ab Ausstellungsdatum): 40 €*
*Auf
die Karte bzw. Fangstatistik wird 1 € Pfand erhoben. Bei Rückgabe
der Fangstatistik in der Ausgabestelle wird dieser erstattet. AUSSER
ONLINE.
Aktuelle
Informationen finden Sie im Schaukasten am Vereinsgrundstück Kiesbaggersee
Niederwald I und im Internet unter www.fv-kirchhain.de
Um
im Rahmen der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung geeignete Besatzmaßnamen
durchführen zu können ist es unbedingt erforderlich, dass die Fangstatistiken
abgegeben und ausgewertet werden.
Bitte geben
Sie die Fangstatistik bei der Ausgabenstelle ab, wo Sie die Karte
erworben haben. (Das Pfandgeld kann aus organisatorischen Gründen
nur dort erstattet werden.)
Bei Nichtabgabe der Fangstatistik kann eine Neuausgabe von
Gastkarten verweigert werden (Durchschläge der ausgegebenen Erlaubnisscheine
werden mit den zurückgegebenen Fangstatistiken abgeglichen).
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