In diesem Bereich
möchten wir Ihnen Befischungspläne und wichtige Satzungen
etc. zur Verfügung stellen.
WICHTIGER
HINWEIS
Der Erlensee und der Naturschutzsee dürfen nach den Bedingungen der Ausnahmegenehmigung wieder beangelt werden.
DAS BEFAHREN DES NATURSCHUTZSEES IST NICHT ERLAUBT!!!
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