| Angelsaison 
            2025/2026 - Jahreshauptversammlung und Befischungsplan Einladung 
              zur Jahreshauptversammlung 2025 Befischungsplan 
              für die Saison 2025/2026. 
 WICHTIGE 
              INFO - WIR BITTEN UM BEACHTUNG! 
 Ab sofort die 
              2 markierten Bereiche nicht mehr betreten und auch nicht beangeln. 
              Es handelt sich um ein Vogelschutzgebiet.Bei Verstößen kann dem Verein der Zutritt zum gesamten 
              See untersagt werden.
 
  
              Wichtiger Hinweis zur Befischung der Brießelerlen 
              (Erlensee, Naturschutzsee) bzgl. Aufstellen von Zelten:  Auszug 
              aus dem Hessischen Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege: 
              HeNatG - Hessisches Naturschutzgesetz, Dritter Abschnitt, §5 
              Eingriffe in Natur und Landschaft, (2),
 2. "das Abstellen von Wohnwagen, nicht zugelassenen Kraftfahrzeugen 
              oder sonstigen transportablen Anlagen oder Unterkünften im 
              Außenbereich sowie das Aufstellen von Zelten;"
 Hierbei 
              wird  nicht unterschieden zwischen Zelten mit oder ohne 
              Boden. Daher gilt:    
              
              Das Zelten ist verboten!   
              
              Lediglich ein Wetterschutz (Regenschirm) ist zulässig.  
              Zudem weist der Vorstand nochmals ausdrücklich auf die Bedingungen 
              der Ausnahmegenehmigung zur Ausübung der Angelfischerei im 
              Naturschutzgebiet Brießelserlen (Erlensee und Naturschutzsee) 
              hin.  Auszug: 
            "... 
            Jedes Vereinsmitglied hat sich vor der Ausübung der Angelfischerei 
            innerhalb des Naturschutzgebiets über die Bestimmungen der Schutzgebietsverordnung 
            sowie der Ausnahmegenehmigung zu informieren. Bei Verstößen 
            gegen geltende Regelungen droht der Entzug der Ausnahmegenehmigung. 
            Wir bitten daher um die strikte Einhaltung der geltenden Schutzbestimmungen 
            und ein  besonders umsichtiges Verhalten bei der Ausübung 
            der Angelfischerei innerhalb des Naturschutzgebietes." 
 Der 
              Erlensee und der Naturschutzsee dürfen nach den Bedingungen der 
              Ausnahmegenehmigung 
              wieder beangelt werden.   
 WICHTIGE 
              HINWEISE Niederwälder 
              See II - Regelung zum Befahren und Parken!  Mit 
              dem Kirchhainer Ordnungsamt wurde folgende Regelung zum Befahren 
              und Parken am Niederwälder See II getroffen: Der See darf 
              weiterhin befahren und auch dort geparkt werden. Allerdings sind 
              die beiden ersten Einfahrten von Kirchhain kommend ("Obergasse" 
              und "Zur Obergasse" - neben dem Fuhrunternehmen Rinnert) nicht 
              zu befahren sondern der Weg am Sportplatz ist für die An- 
              und Abfahrt zu nehmen. Damit wird weiteren Beschwerden von Niederwälder 
              Anwohnern vorgebeugt und gleichzeitig können die Mitglieder 
              des Vereins den See befahren und dort parken. Bei 
              Fragen erteilt der 1. Vorsitzende Bernd Dörr Auskunft. Der 
              Erlensee und der Naturschutzsee dürfen nach den Bedingungen der 
              Ausnahmegenehmigung 
              wieder beangelt werden! 
 ACHTUNG ! 
              - Aal-Schonzeit in Hessen Als erstes Bundesland 
              hat Hessen jetzt auf die schwindenden Aal-Bestände reagiert: Jetzt 
              gilt eine Schonzeit vom 1. Oktober bis zum 1. März und ein Mindestmaß 
              von 50 Zentimetern. Zuvor galt ein Schonmaß von 40 Zentimetern. 
              Die neue Hessische Fischereiverordnung vom 17. Dezember 2008 ist 
              bereits in Kraft getreten.Der Wels hat zukünftig in Hessen keine 
              Schonzeit und kein Mindestmaß mehr. |